Kapitel 6Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
2 Vorschriften
- § 577 Vorkaufsrecht des Mieters bei Wohnungsumwandlung Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf an Dritte. Ausnahme: Verkauf an Familienangehörige oder Haushaltsmitglieder.
- § 577a Sperrfrist bei Eigenbedarf nach Umwandlung Wird eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt für Eigenbedarfskündigungen eine Sperrfrist von drei bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB).