Untertitel 3Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
2 Vorschriften
- § 1802 Aufsicht des Familiengerichts über den Vormund Familiengericht unterstützt und berät den Vormund und überwacht seine gesamte Tätigkeit. Es kann eine Haftpflichtversicherung anordnen. § 1802 BGB.
- § 1803 Persönliche Anhörung und Besprechung mit dem Mündel Bei Pflichtverletzungen des Vormunds muss das Familiengericht den Mündel persönlich anhören und soll Berichte und Änderungen persönlich mit ihm besprechen.