§ 1803 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Persönliche Anhörung und Besprechung mit dem Mündel § 1803

Bei Pflichtverletzungen des Vormunds muss das Familiengericht den Mündel persönlich anhören und soll Berichte und Änderungen persönlich mit ihm besprechen.

Amtlicher Text § 1803 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

In geeigneten Fällen und soweit es nach dem Entwicklungsstand des Mündels angezeigt ist, 1. hat das Familiengericht den Mündel persönlich anzuhören, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Vormund pflichtwidrig die Rechte des Mündels nicht oder nicht in geeigneter Weise beachtet oder seinen Pflichten als Vormund in anderer Weise nicht nachkommt, 2. soll das Familiengericht den Anfangs- und Jahresbericht des Vormunds über die persönlichen Verhältnisse des Mündels, die Rechnungslegung des Vormunds, wenn der Umfang des zu verwaltenden Vermögens dies rechtfertigt, sowie wesentliche Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Mündels mit dem Mündel persönlich besprechen; der Vormund kann hinzugezogen werden.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Paragraph 1803 BGB regelt die persönliche Anhörung und Besprechung des Familiengerichts mit dem Mündel (dem Kind oder Jugendlichen unter Vormundschaft).

Das Familiengericht muss den Mündel persönlich anhören, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Vormund pflichtwidrig die Rechte des Mündels nicht oder nicht geeignet beachtet oder seinen Pflichten nicht nachkommt. Dies gilt jedoch nur in geeigneten Fällen und soweit es dem Entwicklungsstand des Mündels entspricht.

Darüber hinaus soll das Familiengericht mit dem Mündel persönlich über den Anfangs- und Jahresbericht des Vormunds zu den persönlichen Verhältnissen, über die Rechnungslegung (wenn der Vermögensumfang dies rechtfertigt) sowie über wesentliche Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Der Vormund kann dabei hinzugezogen werden.

Wann sie gilt

  • Der Vormund verweigert dem Mündel den Kontakt zu Freunden, ein Hinweis auf Pflichtverletzung.
  • Der Jahresbericht des Vormunds enthält unklare Ausgaben, die mit dem Mündel besprochen werden sollen.
  • Der Mündel erbt ein Vermögen, was eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse darstellt.
  • Der Vormund legt überhaupt keinen Bericht vor, sodass das Gericht den Mündel anhört.
  • Das Familiengericht stellt fest, dass der Mündel alt genug ist, um persönlich gehört zu werden, und führt die Besprechung durch.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Vorschrift verpflichtet das Gericht nicht, den Vormund anzuhören.
  • Sie gilt nicht, wenn der Mündel aufgrund seines Entwicklungsstands nicht an der Besprechung teilnehmen kann.
  • Sie gibt dem Mündel kein eigenes Recht, eine Anhörung zu verlangen; die Entscheidung liegt beim Gericht.
  • Sie regelt nicht die inhaltlichen Anforderungen an den Bericht des Vormunds.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1803 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB