Aufsicht des Familiengerichts über den Vormund § 1802
Familiengericht unterstützt und berät den Vormund und überwacht seine gesamte Tätigkeit. Es kann eine Haftpflichtversicherung anordnen. § 1802 BGB.
- (1) Das Familiengericht unterstützt den Vormund und berät ihn über seine Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. § 1861 Absatz 2 gilt entsprechend.
- (2) Das Familiengericht führt über die gesamte Tätigkeit des Vormunds die Aufsicht. Es hat dabei insbesondere auf die Einhaltung der Pflichten der Amtsführung des Vormunds unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels sowie der Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Personen- und Vermögenssorge zu achten. § 1862 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 1863 bis 1867, 1666, 1666a und 1696 gelten entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund aufgeben, eine Versicherung gegen Schäden, die er dem Mündel zufügen kann, einzugehen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Das Familiengericht hat die Aufgabe, den Vormund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu beraten. Es führt die Aufsicht über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und achtet dabei auf die Einhaltung der Pflichten des Vormunds in der Personen- und Vermögenssorge sowie auf die Rechte des Mündels. Die in § 1802 genannten Vorschriften (§§ 1861, 1862, 1863–1867, 1666, 1666a, 1696) gelten entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund aufgeben, eine Versicherung gegen Schäden abzuschließen, die er dem Mündel zufügen könnte.
Wann sie gilt
- Der Vormund ist unsicher, ob er eine bestimmte Anlage für das Mündelvermögen tätigen darf, und bittet das Familiengericht um Beratung.
- Das Familiengericht stellt fest, dass der Vormund die persönliche Betreuung des Mündels vernachlässigt, und schreitet ein, um die Einhaltung der Pflichten sicherzustellen.
- Das Familiengericht verlangt vom Vormund den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um das Mündel vor finanziellen Schäden durch Fehlhandlungen zu schützen.
- Das Familiengericht überprüft die jährliche Rechnungslegung des Vormunds und kontrolliert die Vermögensverwaltung.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Bestellung oder Entlassung eines Vormunds (in anderen Vorschriften geregelt).
- Die Vergütung des Vormunds oder Aufwendungsersatz (dazu andere Bestimmungen).
- Die Vermögensherausgabe oder Schlussrechnungslegung am Ende der Vormundschaft (eigene Regelungen).
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