§ 1590 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Was Schwägerschaft ist und wie sie entsteht – § 1590

§ 1590 BGB regelt die Schwägerschaft: Verwandte eines Ehegatten sind mit dem anderen verschwägert. Das Verhältnis bleibt auch nach einer Scheidung bestehen.

Amtlicher Text § 1590 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.
  • (2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift erklärt, wer rechtlich miteinander verschwägert ist. Durch eine Eheschließung entsteht eine rechtliche Verbindung zwischen einem Ehepartner und den Blutverwandten des anderen Ehepartners. Schwägerschaft besteht somit beispielsweise zu Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwägern.

Linie und Grad der Schwägerschaft richten sich direkt nach der Verwandtschaft der Person, die das Verhältnis vermittelt. Wer mit einem Ehegatten in gerader Linie verwandt ist, ist mit dessen Ehepartner in gerader Linie verschwägert.

Eine einmal begründete Schwägerschaft erlischt nicht durch die Auflösung der Ehe. Selbst nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten bleibt das Schwägerschaftsverhältnis rechtlich unverändert bestehen.

Wann sie gilt

  • Eine Ehefrau fragt sich, in welchem rechtlichen Verhältnis sie zur Mutter ihres Ehemannes steht.
  • Ein geschiedener Ehemann möchte wissen, ob er nach der Scheidung weiterhin mit dem Bruder seiner Ex-Frau verschwägert ist.
  • Eine Person prüft das rechtliche Verhältnis zur Tochter ihres Ehemannes aus dessen früherer Ehe.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Gegenseitige Unterhaltspflichten allein aufgrund des Bestehens einer Schwägerschaft.
  • Erbrechte von Schwägerinnen oder Schwägern beim Ableben eines Ehegatten.
  • Entstehung einer rechtlichen Verwandtschaft durch das Eingehen einer Ehe.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1590 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB