Wer als Vater gilt – § 1592
§ 1592 BGB legt fest, dass Vater eines Kindes der mit der Mutter verheiratete Mann, der Anerkennende oder der gerichtlich Festgestellte ist.
Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
§ 1592 BGB bestimmt, wer rechtlich als Vater eines Kindes gilt. Es gibt drei Wege: Erstens, der Mann ist zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet. Zweitens, er hat die Vaterschaft anerkannt – das ist eine formelle Erklärung. Drittens, seine Vaterschaft wurde gerichtlich festgestellt, entweder nach § 1600d BGB oder nach § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Die Vorschrift knüpft an die rechtliche Vaterschaft an, nicht an die biologische Abstammung. Wer leiblicher Vater ist, spielt für § 1592 keine Rolle. Die Vaterschaft kann später angefochten werden, das regeln §§ 1599 ff. BGB.
Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der Zustimmung der Mutter und des Kindes (siehe § 1595 BGB). Die gerichtliche Feststellung setzt ein Verfahren voraus, in dem die Vaterschaft nachgewiesen wird.
Wann sie gilt
- Ein Ehemann wird automatisch Vater des Kindes, das seine Frau während der Ehe zur Welt bringt.
- Ein lediger Vater erkennt die Vaterschaft für sein Kind an, um rechtliche Verantwortung zu übernehmen.
- Ein Mann, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und keine Anerkennung abgegeben hat, wird durch ein Gerichtsurteil zum Vater erklärt.
- Eine verheiratete Frau bringt ein Kind zur Welt – ihr Ehemann ist der Vater, auch wenn das Kind von einem anderen Mann stammt.
- Ein Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, kann später nicht einfach behaupten, er sei nicht der Vater – die Anerkennung bindet.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- § 1592 regelt nicht, ob ein Mann der leibliche Vater ist – das ist für die rechtliche Vaterschaft nicht entscheidend.
- Es regelt nicht, wie die Vaterschaft angefochten werden kann – das ist in §§ 1599 ff. BGB geregelt.
- Es regelt nicht die Rechte und Pflichten des Vaters, wie Unterhalt oder Sorgerecht – diese finden sich in anderen Vorschriften.
- Es regelt nicht die Vaterschaft nach dem Tod des Ehemannes – dafür gilt § 1593 BGB.
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