§ 188 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Berechnung des Fristendes nach § 188 BGB

§ 188 BGB regelt das Ende von Fristen: Tagesfristen enden mit Ablauf des letzten Tages, Wochen- und Monatsfristen am entsprechenden Kalendertag.

Amtlicher Text § 188 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
  • (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
  • (3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. (+++ § 188: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 5 KVBG +++)

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift bestimmt den genauen Zeitpunkt, zu dem eine rechtliche Frist abläuft. Bei einer Frist, die nach Tagen bemessen ist, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Zeitraums.

Bei Fristen, die nach Wochen, Monaten oder längeren Zeiträumen bestimmt sind, hängt das Ende davon ab, wie der Fristbeginn nach § 187 berechnet wurde. Fällt ein Ereignis in den Tag, endet die Frist an dem Tag der letzten Woche oder des letzten Monats, der nach Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht. Bei einem Beginn mit dem Anfang eines Tages entspricht der Endtag dem Tag vor diesem Datum.

Fehlt bei einer Monatsfrist der maßgebliche Kalendertag im letzten Monat, weil dieser weniger Tage hat, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

Wann sie gilt

  • Berechnung des Fristendes bei einer Wochenfrist nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung.
  • Bestimmung des Ablaufs einer nach Monaten bemessenen Frist in einem Mietvertrag.
  • Ermittlung des Fristablaufs für eine Erklärung bei einer Frist nach mehreren Monaten.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Verschiebung des Fristendes auf den nächsten Werktag bei Sonn- oder Feiertagen.
  • Die genaue Bestimmung des Fristbeginns nach § 187 BGB.
  • Regelungen zur Verlängerung einer bereits laufenden Frist.

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