§ 2251 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Nottestament auf See – mündliche Erklärung §2251

§2251 BGB: Nottestament auf See. Wer auf deutschem Schiff außerhalb inländischer Häfen ist, kann mündlich vor drei Zeugen testieren. Gültigkeit nach §2252.

Amtlicher Text § 2251 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§2251 BGB erlaubt die Errichtung eines Nottestaments auf See. Es handelt sich um eine außerordentliche Testamentsform für Personen, die sich an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befinden.

Der Erblasser kann seinen letzten Willen mündlich vor drei Zeugen erklären. Die Formvorschriften entsprechen denen des §2250 Absatz 3. Eine schriftliche Niederlegung ist nicht erforderlich; die mündliche Erklärung wird von den Zeugen protokolliert.

Die Gültigkeit dieses Nottestaments ist zeitlich befristet. Sie ergibt sich aus §2252 BGB. Nach Ablauf der dort genannten Frist verliert das Testament seine Wirksamkeit, sofern der Erblasser noch lebt.

Wann sie gilt

  • Ein Passagier auf einer Kreuzfahrt auf einem deutschen Schiff, während das Schiff sich auf hoher See befindet, erklärt vor drei Mitreisenden seinen letzten Willen.
  • Ein Besatzungsmitglied eines deutschen Frachters auf See außerhalb deutscher Hoheitsgewässer errichtet ein mündliches Testament.
  • Ein Soldat auf einem deutschen Marineschiff in internationalen Gewässern, außerhalb eines inländischen Hafens, macht eine Testamentserklärung.
  • Eine Person auf einer deutschen Yacht während einer Überfahrt von Spanien nach Griechenland, ohne Zwischenstopp in einem deutschen Hafen, nutzt diese Form.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Dass das Testament auch an Land oder in einem inländischen Hafen errichtet werden kann.
  • Dass die mündliche Erklärung ohne Anwesenheit von drei Zeugen ausreicht.
  • Dass das Testament unbegrenzt gültig ist; die Gültigkeit ist durch §2252 befristet.
  • Dass die Form auch auf ausländischen Schiffen gilt; das Schiff muss deutsch sein.

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