§ 582 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Erhaltung des Inventars bei Verpachtung – § 582

§ 582 BGB: Der Pächter erhält Inventarstücke, der Verpächter ersetzt nicht zu vertretende Abgänge, aber der Pächter ersetzt gewöhnlichen Abgang von Tieren.

Amtlicher Text § 582 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke.
  • (2) Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen. Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen, als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 582 BGB gilt, wenn ein Grundstück zusammen mit Inventar verpachtet wird. Der Pächter muss die einzelnen Inventarstücke erhalten, also pflegen und instand halten.

Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die durch Umstände abhandenkommen, die der Pächter nicht zu vertreten hat – etwa durch Naturereignisse oder Diebstahl ohne Verschulden des Pächters.

Bei Tieren des Inventars muss der Pächter den gewöhnlichen Abgang ersetzen, also Tiere, die im normalen Betriebsablauf sterben oder ausgemustert werden, soweit dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht.

Wann sie gilt

  • Ein Landwirt pachtet einen Milchviehbetrieb. Eine alte Kuh stirbt altersbedingt – der Pächter muss eine Ersatzkuh beschaffen.
  • Durch Blitzeinschlag brennt der Stall ab, Tiere und Maschinen werden zerstört. Der Verpächter muss die Inventarstücke ersetzen, da der Pächter den Blitz nicht zu vertreten hat.
  • Ein Pächter betreibt einen Weinbaubetrieb. Ein Fass wird durch normalen Verschleiß undicht – der Pächter muss die Reparatur übernehmen.
  • Ein Pächter verursacht einen Unfall, bei dem ein Traktor zerstört wird. Der Pächter muss für den Schaden aufkommen, da er den Umstand zu vertreten hat.
  • Inventar wird gestohlen, obwohl der Pächter die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten hat. Der Verpächter muss die gestohlenen Stücke ersetzen.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • § 582 regelt nicht die Rückgabe des Inventars bei Beendigung des Pachtvertrags; diese ergibt sich aus § 582a und den allgemeinen Vorschriften.
  • § 582 regelt nicht die Pflichten des Pächters zur Instandhaltung des Grundstücks selbst; diese sind in § 581 und § 586 geregelt.
  • Manche Leser glauben, § 582 erlaube dem Pächter, Inventar nach Belieben auszutauschen – das ist nicht der Fall, der Pächter darf nur im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaft handeln.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 582 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB