Verbindlichkeit von Lotterie- und Ausspielverträgen § 763
Ein Lotterie- oder Ausspielvertrag ist nur verbindlich, wenn die Lotterie oder Ausspielung staatlich genehmigt ist. Andernfalls gilt § 762 (Spiel, Wette).
Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls findet die Vorschrift des § 762 Anwendung.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
§ 763 BGB regelt, ob ein Vertrag über eine Lotterie oder eine Ausspielung (z.B. Tombola) rechtlich durchsetzbar ist. Maßgeblich ist die staatliche Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung. Ist die Lotterie oder Ausspielung staatlich genehmigt, ist der Vertrag verbindlich – das bedeutet, der Veranstalter kann die Leistung einklagen, und der Teilnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf den Gewinn.
Fehlt eine solche Genehmigung, ist der Vertrag unverbindlich. Dann gilt die Vorschrift des § 762 BGB, die für Spiel und Wette vorsieht, dass solche Verträge keine einklagbaren Ansprüche begründen. Geleistetes kann zwar nicht zurückgefordert werden, aber der Gewinner hat keinen durchsetzbaren Anspruch. Die Regelung soll klarstellen, dass nur staatlich kontrollierte Glücksspiele rechtlich geschützt sind.
Wann sie gilt
- Kauf eines Lottoscheins bei der staatlich genehmigten Lotto-Gesellschaft.
- Teilnahme an einer nicht genehmigten Tombola auf einem privaten Fest.
- Gewinnanspruch aus einer genehmigten Lotterie wird vom Veranstalter nicht ausgezahlt.
- Abschluss eines Vertrags über eine private, nicht genehmigte Zahlenlotterie.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Private Wetten unter Freunden – diese fallen unter § 762 BGB.
- Gewinnspiele ohne Kaufzwang (z.B. Werbegewinnspiele) – unterliegen anderen Regelungen wie dem UWG.
- Online-Glücksspiele ohne deutsche Lizenz – sind durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt.
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