§ 839a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Schadensersatz für falsche Gerichtsgutachten § 839a

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Gutachten haften vom Gericht ernannte Sachverständige für Schäden durch darauf beruhende Entscheidungen.

Amtlicher Text § 839a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
  • (2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift regelt die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger. Erstattet eine vom Gericht ernannte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, schuldet sie den Verfahrensbeteiligten Ersatz für den Schaden, der durch eine auf diesem Gutachten beruhende gerichtliche Entscheidung entsteht.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde. Ein Verschulden setzt voraus, dass die Mangelhaftigkeit bei gehöriger Gewissenhaftigkeit erkennbar war. Die Einstandspflicht setzt voraus, dass das Gericht seine Entscheidung auf das fehlerhafte Gutachten gestützt hat.

Absatz 2 verweist auf § 839 Abs. 3. Eine Ersatzpflicht besteht demnach nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch die Nutzung eines Rechtsmittels abzuwenden.

Wann sie gilt

  • Ein vom Gericht im Scheidungsverfahren ernannter Immobiliengutachter bewertet ein Haus grob fahrlässig weit unter Marktwert, woraufhin das Gericht einen zu geringen Zugewinnausgleich festsetzt.
  • Ein gerichtlich bestellter Bausachverständiger übersieht bei der Begutachtung eines Wasserschadens vorsätzlich schwerwiegende Mängel, weshalb das Gericht die Schadensersatzklage abweist.
  • Ein vom Familiengericht ernannter psychologischer Gutachter erstellt grob fahrlässig ein fehlerhaftes Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, das Grundlage für eine gerichtliche Trennungsentscheidung wird.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Ein Privatgutachten, das von einer Partei außerhalb des Gerichtsverfahrens in Auftrag gegeben wurde.
  • Ein unrichtiges Gerichtsgutachten, auf dem die gerichtliche Entscheidung nicht beruht.
  • Ein leicht fahrlässig erstelltes fehlerhaftes Gerichtsgutachten.

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