§ 97 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Was als Zubehör einer Hauptsache gilt (§ 97 BGB)

§ 97 BGB definiert Zubehör als bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil zu sein dem wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache dauerhaft dienen.

Amtlicher Text § 97 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
  • (2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Zubehör ist eine eigenständige, bewegliche Sache, die einer Hauptsache dient, ohne deren Bestandteil zu sein. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zugeordnet sein und in einem dazu passenden räumlichen Verhältnis zu ihr stehen.

Entscheidend ist zusätzlich die allgemeine Verkehrsanschauung: Wird ein Gegenstand im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht als Zubehör wahrgenommen, gilt er rechtlich nicht als solches, selbst wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine nur vorübergehende Nutzung für die Hauptsache macht einen Gegenstand nicht zum Zubehör. Umgekehrt verliert ein Zubehörstück seine Eigenschaft nicht, wenn es nur vorübergehend von der Hauptsache getrennt wird.

Wann sie gilt

  • Das Bordwerkzeug im Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.
  • Der Pflug oder die Erntemaschine eines landwirtschaftlichen Betriebs.
  • Die Fernbedienung oder das dazugehörige Netzteil eines elektronischen Geräts.
  • Das vorübergehende Herausnehmen des Reserverads aus einem Auto zur Reparatur.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Feste Bestandteile einer Sache, die nicht ohne Zerstörung oder Wesensveränderung getrennt werden können.
  • Gegenstände, die einem Gebäude oder Grundstück nur vorübergehend zu einem Zweck dienen.
  • Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind.

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