Anfechtungserklärung und Anfechtungsgegner § 143
§ 143 bestimmt, gegenüber wem die Anfechtung erklärt werden muss: bei Verträgen dem Vertragspartner, bei einseitigen Rechtsgeschäften dem Begünstigten.
- (1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
- (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.
- (3) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. Das Gleiche gilt bei einem Rechtsgeschäft, das einem anderen oder einer Behörde gegenüber vorzunehmen war, auch dann, wenn das Rechtsgeschäft der Behörde gegenüber vorgenommen worden ist.
- (4) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft anderer Art ist Anfechtungsgegner jeder, der auf Grund des Rechtsgeschäfts unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. Die Anfechtung kann jedoch, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben war, durch Erklärung gegenüber der Behörde erfolgen; die Behörde soll die Anfechtung demjenigen mitteilen, welcher durch das Rechtsgeschäft unmittelbar betroffen worden ist.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift legt fest, gegenüber welcher Person die Anfechtung erklärt werden muss. Die Anfechtung wird wirksam, indem die Erklärung dem richtigen Anfechtungsgegner zugeht.
Bei einem Vertrag ist grundsätzlich der andere Vertragspartner der Anfechtungsgegner. Eine Ausnahme gilt im Rahmen von § 123 Abs. 2 Satz 2: Wusste der Partner nicht von einer Täuschung durch Dritte, richtet sich die Anfechtung an denjenigen, der unmittelbar ein Recht erworben hat.
Bei einseitigen Rechtsgeschäften wie Kündigungen gilt: War die Erklärung gegenüber einer bestimmten Person oder Behörde abzugeben, ist diese der Gegenseite. In allen anderen Fällen ist Anfechtungsgegner, wer aus dem Geschäft direkt einen rechtlichen Vorteil erlangt hat.
Wann sie gilt
- Ein Käufer erklärt dem Verkäufer die Anfechtung des Kaufvertrags wegen eines Irrtums über die Eigenschaften der Ware.
- Ein Arbeitnehmer richtet die Anfechtung seines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung an seinen Arbeitgeber.
- Eine Mieterin ficht eine gegenüber dem Vermieter abgegebene Kündigung wegen widerrechtlicher Drohung an.
- Ein Erblasser ficht ein gegenüber dem Nachlassgericht erklärtes Vermächtnis bei der zuständigen Behörde an.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Welche rechtlichen Folgen die erfolgreiche Anfechtung auf den Vertrag hat.
- Innerhalb welcher Frist die Anfechtung nach der Entdeckung eines Irrtums erklärt werden muss.
- Wie ein anfechtbares Rechtsgeschäft nachträglich bestätigt werden kann.
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