Wo eine Leistung zu erbringen ist § 269 BGB
Fehlt eine Bestimmung zum Leistungsort, gilt der Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Schuldners bei Entstehung des Schuldverhältnisses.
- (1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
- (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
- (3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Der Leistungsort bestimmt den Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vornehmen muss. Haben die Parteien diesen Ort nicht ausdrücklich vereinbart und ergibt er sich auch nicht aus den Umständen oder der Natur des Pflichtverhältnisses, bestimmt das Gesetz diesen Ort nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Maßgeblich ist dabei der Wohnsitz, den der Schuldner zu dem Zeitpunkt hatte, als das Schuldverhältnis entstand. Ist die Verpflichtung im Rahmen eines Gewerbebetriebs entstanden und hatte der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort, tritt die Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
Die bloße Tatsache, dass der Schuldner die Transportkosten für eine Versendung übernimmt, macht den Zielort der Versendung noch nicht zum gesetzlichen Leistungsort.
Wann sie gilt
- Ein Käufer holt eine gekaufte Ware beim Verkäufer ab, da kein konkreter Übergabeort ausgemacht wurde.
- Ein Handwerker muss entliehenes Werkzeug am Wohnsitz des Verleihers zurückgeben, wenn nichts anderes vereinbart war.
- Ein Händler übernimmt die Versandkosten einer Ware, ohne dass der Wohnort des Empfängers dadurch zum Leistungsort wird.
- Ein Schädiger muss Schadensersatz leisten, wobei sich der Erfüllungsort mangels Abweichung nach seinem Sitz richtet.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Der genaue Leistungsort für reine Geldschulden.
- Der Zeitpunkt oder das Datum, zu dem eine Leistung fällig wird.
- Die Regelung, wer die Kosten des Transports grundsätzlich zu tragen hat.
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 269 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.