Rücklassung von Erzeugnissen bei Pachtende § 596b
Der Pächter muss bei Pachtende landwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur nächsten Ernte zurücklassen. Für eine Mehrmenge steht ihm Wertersatz zu.
- (1) Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist, auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat.
- (2) Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größerer Menge oder besserer Beschaffenheit zurückzulassen verpflichtet ist, als er bei Beginn des Pachtverhältnisses übernommen hat, kann er vom Verpächter Ersatz des Wertes verlangen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Endet ein Landpachtvertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb, ist der bisherige Pächter verpflichtet, Erzeugnisse wie Saatgut oder Futtermittel auf dem Betrieb zu belassen. Ziel dieser Regelung ist es, die fortlaufende Bewirtschaftung des Hofes durch den Verpächter oder einen Nachpächter bis zur nächsten Ernte sicherzustellen.
Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Pächter zu Beginn seiner Pachtzeit entsprechende Bestände übernommen hat. Hat er jedoch mehr Erzeugnisse oder eine bessere Qualität zurückgelassen als zu Beginn übernommen, entsteht ein Anspruch auf finanziellen Wertersatz gegen den Verpächter.
Wann sie gilt
- Ein ausscheidender Milchviehbauer muss genügend Silage und Heu auf dem Hof belassen, damit der Viehbestand bis zur nächsten Schnittnutzung gefüttert werden kann.
- Ein Ackerbauer lässt bei Vertragsende das eingelagerte Saatgetreide auf dem Hof zurück, damit die anstehende Aussaat gesichert ist.
- Ein Pächter hinterlässt qualitativ hochwertigeres Saatgut als zu Pachtbeginn und verlangt die Erstattung der Wertdifferenz vom Verpächter.
- Ein Verpächter fordert den Pächter auf, Futterreserven zur Weiterführung des Landwirtschaftsbetriebs bei Übergabe zurückzulassen.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die allgemeine Rückgabepflicht der gepachteten Grundstücke und Gebäude selbst.
- Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache.
- Der Ausgleich von Schäden bei einer vorzeitigen Beendigung des Pachtverhältnisses.
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