Was vertretbare Sachen sind (§ 91 BGB)
Vertretbare Sachen sind bewegliche Gegenstände, die im Geschäftsverkehr üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht gemessen und ersetzt werden.
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
§ 91 BGB definiert, was im rechtlichen Sinne als vertretbare Sache gilt. Vertretbar ist eine Sache dann, wenn sie im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird und daher beliebig austauschbar ist. Es kommt nicht auf die persönliche Ansicht der Beteiligten an, sondern auf die allgemeine Verkehrsanschauung.
Ebenso setzt der Begriff voraus, dass es sich um eine bewegliche Sache handelt. Vertretbare Sachen können ohne Weiteres durch andere Stücke derselben Art und Güte ersetzt werden, weshalb sie häufig Gegenstand von Gattungsschulden oder Sachdarlehen sind.
Wann sie gilt
- Kauf und Lieferung von Heizöl oder Benzin nach Litern
- Bestellung von Baustoffen wie Kies, Sand oder Zement nach Gewicht
- Hingabe von Bargeld oder Münzen als Sachdarlehen
- Kauf von fabrikmäßig hergestellter Neuware wie Mehl- oder Zuckerpackungen
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Grundstücke und Immobilien, da diese keine beweglichen Sachen sind (§ 90 BGB)
- Gebrauchte Einzelstücke oder Unikate wie ein bestimmtes Gemälde
- Tiere, für die gesonderte Regeln gelten (§ 90a BGB)
- Die Einordnung von Sachen, die durch Verbrauchen untergehen (§ 92 BGB)
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