§ 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sachen sind nur körperliche Gegenstände – § 90

§ 90 BGB definiert den Begriff der Sache: Nur körperliche Gegenstände gelten als Sachen. Immaterielle Güter wie Rechte oder Daten sind ausgeschlossen.

Amtlicher Text § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 90 BGB legt fest, dass nur körperliche (tangible) Gegenstände als „Sachen“ im Sinne des Gesetzes gelten. Ein körperlicher Gegenstand ist etwas, das man anfassen und räumlich abgrenzen kann – etwa ein Buch, ein Auto oder ein Grundstück.

Diese Definition ist grundlegend für das gesamte Sachenrecht des BGB: Vorschriften über Eigentum, Besitz und Pfandrechte gelten nur für Sachen in diesem Sinne. Nicht-körperliche Güter wie Forderungen, Urheberrechte oder digitale Inhalte sind keine Sachen und unterliegen eigenen Regelungen.

Die Abgrenzung ist strikt: Auch wenn etwas wirtschaftlichen Wert hat, wird es ohne Körperlichkeit nicht von den sachenrechtlichen Normen erfasst. Tiere sind nach § 90a zwar keine Sachen, aber auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

Wann sie gilt

  • Ein gefundener Geldschein auf der Straße ist eine Sache – das Eigentum daran kann nach den Regeln des BGB erworben werden.
  • Ein selbst programmiertes Computerprogramm ist keine Sache, solange es nicht auf einem Datenträger (der körperlich ist) gespeichert ist.
  • Ein Grundstück ist eine körperliche Sache, auch wenn es unbeweglich ist – darauf finden die Vorschriften des Grundstücksrechts Anwendung.
  • Ein Stromschlag oder ein Funke sind keine Sachen, da sie nicht körperlich sind.
  • Ein mündlich vereinbarter Anspruch auf Zahlung ist keine Sache, sondern ein Recht – er fällt unter das Schuldrecht.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Viele glauben, dass auch Rechte wie eine Forderung oder ein Patent „Sachen“ sind – das ist falsch; sie werden im Schuldrecht bzw. im Immaterialgüterrecht behandelt.
  • Manche meinen, digitale Inhalte wie eine heruntergeladene Datei seien Sachen – sie sind jedoch nicht körperlich, auch wenn der Datenträger eine Sache sein kann.
  • Tiere sind nach § 90a keine Sachen, auch wenn sie körperlich sind; der § 90 gilt daher nicht für Tiere, wohl aber die meisten sachenrechtlichen Vorschriften analog.

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Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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