§ 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Tiere sind keine Sachen – § 90a BGB

Tiere sind keine Sachen, werden durch besondere Gesetze geschützt. Sachenrecht gilt entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 90a BGB).

Amtlicher Text § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Dieser Paragraph stellt klar, dass Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht als Sachen eingeordnet werden. Sie sind keine Gegenstände wie ein Tisch oder ein Auto, sondern Lebewesen, die durch besondere Gesetze – etwa das Tierschutzgesetz – geschützt sind.

Gleichzeitig gelten die Vorschriften, die für Sachen geschaffen wurden, entsprechend auch für Tiere, wenn kein spezielleres Gesetz etwas anderes bestimmt. Wenn also Ihr Nachbars Hund Ihren Gartenzaun beschädigt, können Sie grundsätzlich die gleichen Ansprüche geltend machen wie bei einer Sachbeschädigung – allerdings mit Einschränkungen, die dem Schutz des Tieres dienen.

Das bedeutet im Alltag: Tiere sind rechtlich gesehen keine Sachen, werden aber wie solche behandelt, soweit der besondere Schutz nicht entgegensteht. Die Eigentumsverhältnisse an Tieren richten sich nach den allgemeinen Regeln des Sachenrechts, jedoch stets unter dem Vorbehalt des Tierschutzes.

Wann sie gilt

  • Der Hund des Nachbarn reißt auf Ihrem Grundstück eine junge Hecke aus. Sie fragen sich, ob Sie Schadensersatz fordern können – nach § 90a sind die Regeln für Sachbeschädigung analog anwendbar.
  • Sie kaufen eine Katze von einem Züchter. Der Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag über ein Tier, nicht über eine Sache, aber die Vorschriften des Kaufrechts gelten entsprechend, soweit das Tierschutzgesetz nichts Gegenteiliges bestimmt.
  • Jemand verletzt Ihr Pferd beim Ausritt vorsätzlich. Für den Schaden am Tier haftet der Täter nach den gleichen Regeln wie bei einer Sachbeschädigung, allerdings können tierschutzrechtliche Sanktionen hinzukommen.
  • Eine herrenlose Katze zieht in Ihren Schuppen ein. Nach den Regeln über herrenlose Sachen können Sie grundsätzlich Eigentum erwerben, aber das Tierschutzgesetz verbietet die willkürliche Aneignung von Tieren, die nicht Ihrem Schutz unterstellt sind.
  • Sie vererben Ihren Wellensittich einem Freund. Das Tier gehört zu Ihrem Nachlass wie eine Sache, aber die Erbschaft unterliegt ebenfalls den Tierschutzvorschriften, etwa bei der Pflicht zur artgerechten Haltung.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Dass Tiere niemals als Sachen behandelt werden dürfen – die Norm ordnet gerade die entsprechende Anwendung des Sachenrechts an, solange kein Spezialgesetz eingreift.
  • Dass Tiere eigene Rechte haben oder als Rechtssubjekte gelten – § 90a verleiht Tieren keine Rechtsfähigkeit, sie bleiben Objekte des Rechts, die aber einem besonderen Schutz unterstellt sind.
  • Dass grausame Behandlung von Tieren direkt aus dem BGB bestraft wird – solche Sanktionen ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz, nicht aus § 90a.
  • Dass das Eigentum an Tieren durch § 90a aufgehoben wird – Eigentümer haben weiterhin Befugnisse, die aber durch den Tierschutz eingeschränkt sind (vgl. § 903 BGB).

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB