§ 92 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verbrauchbare Sachen: Definition § 92

§ 92 BGB definiert verbrauchbare Sachen: bewegliche Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in Verbrauch oder Veräußerung besteht, und Warenlager.

Amtlicher Text § 92 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht.
  • (2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 92 BGB legt fest, was unter verbrauchbaren Sachen zu verstehen ist. Dies sind bewegliche Sachen, die ihrer Bestimmung nach verbraucht oder veräußert werden. Beispielsweise Lebensmittel, die gegessen werden, oder Waren, die zum Verkauf bestimmt sind.

Auch Sachen, die zu einem Warenlager oder einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen Zweck die Veräußerung der einzelnen Sachen ist, gelten als verbrauchbar. Damit wird verhindert, dass ein Vorrat an Verkaufsgegenständen als nicht verbrauchbar eingestuft wird.

Wann sie gilt

  • Ein Supermarkt verkauft Flaschen Wasser – die Flaschen sind verbrauchbare Sachen, weil sie veräußert werden.
  • Ein Landwirt verwendet Dünger auf dem Feld – der Dünger wird verbraucht.
  • Ein Händler lagert Kleidung zum Verkauf – die Kleidungsstücke im Lager sind verbrauchbare Sachen.
  • Ein Privatmann kauft eine Flasche Wein und trinkt sie – der Wein wird verbraucht.
  • Ein Unternehmen kauft Büropapier, das im Betrieb verbraucht wird – das Papier ist verbrauchbar.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Ein Privat-Pkw, der gelegentlich verkauft wird, ist keine verbrauchbare Sache, weil sein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht die Veräußerung ist.
  • Ein Buch, das gelesen wird, wird nicht verbraucht im Sinne des Gesetzes, da der Gebrauch nicht in Verbrauch besteht.
  • Ein Grundstück ist keine bewegliche Sache, daher nicht verbrauchbar.

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