§ 1687b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mitentscheidung von Stiefeltern im Alltag § 1687b

Ehegatten eines allein sorgeberechtigten Elternteils dürfen im Alltag mitentscheiden. Bei nicht nur vorübergehender Trennung entfällt diese Befugnis.

Amtlicher Text § 1687b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
  • (2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
  • (3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
  • (4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht selbst Elternteil des Kindes ist, darf im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes mitentscheiden.

In Notfällen und bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte berechtigt, eigenständig alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind. Der sorgeberechtigte Elternteil muss davon unverzüglich unterrichtet werden.

Das Familiengericht kann diese Befugnisse einschränken oder ausschließen, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Die Befugnisse bestehen zudem nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Wann sie gilt

  • Der Stiefvater unterschreibt im Einvernehmen mit der Mutter eine Entschuldigung für die Schule.
  • Die Stiefmutter vereinbart im Einvernehmen mit dem Vater Routinetermine beim Arzt für das Kind.
  • Der Ehegatte bringt das verletzte Kind nach einem Unfall sofort zum Arzt, weil Gefahr im Verzug ist.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind, wie ein Schulwechsel oder Operationen.
  • Fälle, in denen die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.
  • Familien mit gemeinsamem Sorgerecht der leiblichen Eltern.

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