Antrag auf Volljährigenadoption § 1768
§ 1768 BGB regelt den Antrag auf Volljährigenadoption: Beide Parteien stellen ihn beim Familiengericht, bei Geschäftsunfähigkeit der gesetzliche Vertreter.
- (1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
- (2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Die Adoption einer volljährigen Person erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Für das Verfahren müssen sowohl die annehmende Person als auch der erwachsene Anzunehmende gemeinsam einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.
Mehrere Vorschriften, die für die Adoption von Minderjährigen gelten – etwa Regelungen zu Probezeiten oder formalen Zustimmungsrechten –, werden hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Ist die anzunehmende Person geschäftsunfähig, wird der Antrag ausschließlich durch deren gesetzlichen Vertreter eingereicht.
Wann sie gilt
- Ein Stiefvater möchte seinen erwachsenen Stiefsohn rechtlich als Kind annehmen, woraufhin beide zusammen den Antrag beim Familiengericht einreichen.
- Eine ältere Person beabsichtigt, eine erwachsene Bezugsperson zu adoptieren, weshalb beide Parteien gemeinsam das Gerichtsverfahren beantragen.
- Ein geschäftsunfähiger Erwachsener soll adoptiert werden, weshalb dessen gesetzlicher Vertreter den Antrag beim Familiengericht stellt.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die erbrechtlichen Wirkungen und Namensfolgen der Volljährigenadoption.
- Die allgemeinen sachlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Annahme als Kind.
- Das Verfahren zur Aufhebung eines bestehenden Adoptionsverhältnisses.
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1768 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.