§ 190 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fristverlängerung: Neue Frist ab Ende der vorigen – § 190

Bei Fristverlängerung beginnt die neue Frist mit dem Ablauf der vorigen. § 190 BGB regelt diese Berechnung, unabhängig von der Art der Frist.

Amtlicher Text § 190 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 190 BGB regelt, wie eine verlängerte Frist zu berechnen ist. Wenn eine Frist verlängert wird, beginnt die neue Frist nicht am Tag der Verlängerung, sondern am Tag nach dem Ende der ursprünglichen Frist.

Die Verlängerung selbst verlängert also den Zeitraum, der nach dem Ablauf der alten Frist beginnt. Dies gilt für alle Arten von Fristen im BGB, wie etwa Fristen für Klagen, Einspruch oder Zahlungen.

Wann sie gilt

  • Eine Frist für eine Klage wird um einen Monat verlängert. Die neue Frist beginnt am Ende der ursprünglichen Frist, nicht am Tag der Verlängerung.
  • Ein Mieter erhält eine Fristverlängerung für die Mängelanzeige. Die neue Frist läuft ab dem Ende der alten Frist.
  • Eine Frist für die Abgabe einer Steuererklärung wird verlängert. Die neue Frist startet nach Ablauf der ursprünglichen Frist.
  • Eine Frist für die Anfechtung eines Vertrags wird verlängert. Die Berechnung erfolgt nach § 190 BGB.
  • Ein Gericht verlängert eine Frist für die Einreichung von Unterlagen. Die neue Frist wird ab dem Ende der alten Frist berechnet.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Regelung gilt nicht für die erstmalige Festsetzung einer Frist, sondern nur für deren Verlängerung.
  • § 190 BGB bestimmt nicht, aus welchen Gründen eine Frist verlängert werden kann.
  • Die Vorschrift regelt nicht, wie lange die Verlängerung dauern darf.
  • Sie betrifft nicht die Berechnung von Fristen, die von Anfang an neu gesetzt werden.

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