Fristverschiebung auf nächsten Werktag § 193
Wenn der letzte Tag einer Frist ein Sonntag, ein gesetzlicher Feiertag oder ein Sonnabend ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Dieses Gesetz regelt, dass eine Willenserklärung (zum Beispiel eine Kündigung oder Annahme) oder eine Leistung (etwa eine Zahlung) nicht an einem Sonntag, einem am Ort staatlich anerkannten Feiertag oder an einem Sonnabend wirksam erfolgen muss. Stattdessen verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Der Sonnabend ist der Samstag. Werktag ist jeder Kalendertag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Die Regelung gilt sowohl für einen bestimmten Tag als auch für den letzten Tag einer Frist. Sie gilt am Ort der Abgabe oder Leistung.
Wann sie gilt
- Ein Mieter muss die Miete bis zum letzten Tag des Monats zahlen. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag, ist die Zahlung am nächsten Werktag fällig.
- Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis. Die Kündigungsfrist endet an einem Samstag. Die Kündigung gilt erst am nächsten Montag als zugegangen.
- Ein Angebot muss bis zu einem bestimmten Datum angenommen werden, das auf einen Feiertag fällt. Die Annahme kann am nächsten Werktag erfolgen.
- Eine Rechnung enthält ein Zahlungsziel, das an einem Sonnabend abläuft. Der Schuldner zahlt am Montag – das ist rechtzeitig.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Regelung gilt nicht für Fristen, die an einem Werktag enden, selbst wenn dieser ein regionaler Feiertag ist, der nicht staatlich anerkannt ist.
- Sie gilt nicht für Handlungen, die an einem Sonntag oder Feiertag tatsächlich vorgenommen werden dürfen (etwa bestimmte behördliche Öffnungszeiten).
- Manche glauben, dass die Verschiebung nur für Willenserklärungen gilt, aber der Paragraph nennt auch Leistungen.
- Nicht erfasst sind Fristen, deren Ende auf einen Werktag fällt, der zufällig ein Brückentag ist – es sei denn, es ist ein staatlich anerkannter Feiertag.
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