§ 2162 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

30-Jahre-Frist für Vermächtnisse § 2162

Ein aufgeschobenes Vermächtnis wird 30 Jahre nach dem Erbfall unwirksam, wenn die Bedingung, der Termin oder die Zeugung des Bedachten nicht vorher eintritt.

Amtlicher Text § 2162 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Ein Vermächtnis, das unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet ist, wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher die Bedingung oder der Termin eingetreten ist.
  • (2) Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so wird das Vermächtnis mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Bedachte gezeugt oder das Ereignis eingetreten ist, durch das seine Persönlichkeit bestimmt wird.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Regelung setzt eine zeitliche Höchstgrenze für aufgeschobene Vermächtnisse. Wenn eine Erblasserin oder ein Erblasser ein Vermächtnis an ein zukünftiges Ereignis, einen festen Zeitpunkt oder das Eintreten einer Bedingung knüpft, gilt das Vermächtnis nicht unbegrenzt. Tritt das auslösende Ereignis nicht innerhalb von 30 Jahren nach dem Erbfall ein, erlischt das Vermächtnis automatisch und wird unwirksam.

Gleiches gilt für Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugt sind oder deren Identität erst durch ein späteres Ereignis bestimmt werden soll. Auch hier verfällt der Anspruch, wenn die Zeugung oder die Bestimmung der Person nicht binnen 30 Jahren nach dem Erbfall erfolgt.

Wann sie gilt

  • Eine Erblasserin vermacht einer Person eine Immobilie unter einer Bedingung, welche erst nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall eintritt.
  • Ein Testament bestimmt ein Vermächtnis zugunsten eines noch nicht gezeugten Kindes, das innerhalb von 30 Jahren nach dem Erbfall nicht gezeugt wird.
  • Ein Vermächtnis hängt von einem Ereignis ab, das die begünstigte Person bestimmt, jedoch verstreichen 30 Jahre nach dem Erbfall ohne dieses Ereignis.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Ausnahmen von der Frist von 30 Jahren für Vermächtnisse, geregelt in § 2163.
  • Der Wegfall beschwerter Personen bei Vermächtnissen, geregelt in § 2161.
  • Vermächtnisse fremder Gegenstände, geregelt in § 2169.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 2162 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB