§ 327h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale: § 327h

§327h BGB regelt: Abweichungen von objektiven Anforderungen an digitale Produkte erfordern vorherige Information und gesonderte Vereinbarung.

Amtlicher Text § 327h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Von den objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Satz 2, § 327f Absatz 1 und § 327g kann nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des digitalen Produkts von diesen objektiven Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift legt fest, unter welchen Bedingungen ein digitales Produkt von den üblichen Qualitätsstandards (objektiven Anforderungen) abweichen darf, ohne als mangelhaft zu gelten. Die objektiven Anforderungen sind in den §§ 327e, 327f und 327g definiert – sie betreffen etwa die Beschaffenheit, Aktualisierungen und Rechtsfreiheit.

Eine Abweichung ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich darüber informiert wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des Produkts von diesen Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Vertrag gesondert und ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Unterrichtung und gesonderte Zustimmung gelten die objektiven Anforderungen uneingeschränkt.

Wann sie gilt

  • Ein Softwarehersteller verkauft ein Programm, das keine Sicherheitsupdates erhält; der Kunde wird vor dem Kauf darauf hingewiesen und stimmt gesondert zu.
  • Ein E-Book-Anbieter schränkt die Nutzung auf ein einzelnes Gerät ein; der Kunde wird vor Vertragsschluss informiert und willigt ein.
  • Ein Streaming-Dienst bietet Filme in niedrigerer Auflösung an, weicht also von der üblichen Qualität ab; der Kunde stimmt zu.
  • Ein Spiel erfordert eine ständige Internetverbindung, was von der normalen Erwartung abweicht; der Kunde wird informiert und vereinbart dies gesondert.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Vorschrift gilt nicht für Abweichungen von allgemeinen Vertragsbedingungen, die nicht die Produktmerkmale betreffen.
  • Sie gilt nicht für physische Produkte, sondern nur für digitale Produkte.
  • Sie gilt nicht, wenn der Verbraucher erst nach Vertragsschluss über die Abweichung informiert wird.
  • Sie erlaubt nicht jede Abweichung; es muss eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung vorliegen.

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Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 327h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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