§ 350 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung § 350

Fehlt eine Frist für ein vertragliches Rücktrittsrecht, kann die Gegenseite eine angemessene Frist setzen. Verstreicht diese, erlischt das Recht (§ 350 BGB).

Amtlicher Text § 350 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ist für die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Teil für die Ausübung eine angemessene Frist bestimmt werden. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Räumt ein Vertrag einer Partei ein Rücktrittsrecht ein, ohne dafür eine zeitliche Begrenzung festzulegen, bleibt der Vertragspartner ungewiss, ob die Vereinbarung dauerhaft Bestand hat. Diese Vorschrift gibt der Gegenseite die Möglichkeit, eine Klärung herbeizuführen.

Der Vertragspartner kann dem Rücktrittsberechtigten eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Rücktritt erklärt werden muss. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der gesetzten Frist gegenüber dem Vertragspartner erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht vollständig. Der Vertrag bleibt anschließend verbindlich.

Wann sie gilt

  • Ein Autoverkäufer gewährt dem Käufer vertraglich ein Rücktrittsrecht ohne Ablaufdatum und setzt später eine Frist, um Klarheit über den Verbleib des Fahrzeugs zu erlangen.
  • Ein Immobilieneigentümer vereinbart mit dem Käufer ein vertragliches Rücktrittsrecht ohne Terminvorgabe und fordert diesen auf, sich innerhalb einer gesetzten Frist zu entscheiden.
  • Ein Dienstleister räumt seinem Kunden ein freies Rücktrittsrecht ein und verlangt nach einiger Zeit eine verbindliche Erklärung bis zu einem bestimmten Termin.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Gesetzliche Rücktrittsrechte wegen Pflichtverletzungen oder Mängeln.
  • Das Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, welches eigenständigen Regeln folgt.
  • Der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes gemäß den gesonderten Vorschriften.

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Es geht um

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