Widerruf von Verbraucherverträgen gem. § 355
Bei gesetzlichem Widerrufsrecht lösen sich Verbraucher und Unternehmer fristgerecht vom Vertrag. Die Frist beträgt 14 Tage. Leistungen sind zurückzugewähren.
- (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
- (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- (3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Besteht bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer gesetzlich ein Widerrufsrecht, entfällt durch den rechtzeitigen Widerruf die Bindung an die abgegebenen Willenserklärungen. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner eindeutig erklärt werden, bedarf jedoch keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist reicht das rechtzeitige Absenden der Erklärung aus.
Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt, sofern keine spezielle Regelung greift, mit dem Vertragsschluss. Nach dem Widerruf müssen beide Parteien die bereits empfangenen Leistungen unverzüglich zurückgewähren. Der Unternehmer trägt dabei das Risiko der Rücksendung von Waren.
Wann sie gilt
- Ein Käufer erklärt per E-Mail den Widerruf eines im Internet gekauften Laufbands innerhalb der Frist von 14 Tagen.
- Eine Kundin sendet eine online bestellte Kaffeemaschine an den Händler zurück und fordert die Erstattung des Kaufpreises.
- Ein Verbraucher widerruft schriftlich ohne Angabe von Gründen einen am Telefon geschlossenen Stromlieferungsvertrag.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Der Umtausch einer im stationären Laden gekauften Hose wegen Nichtgefallens ohne gesetzliches Sonderrecht oder Vereinbarung.
- Der Rücktritt von einem Vertrag wegen eines Mangels an der gelieferten Sache (§ 346 BGB).
- Die Kündigung eines laufenden Dienst- oder Dauerschuldverhältnisses.
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