Unteilbare Leistung an mehrere Gläubiger § 432
Schuldet jemand eine unteilbare Leistung an mehrere Personen, kann jeder Gläubiger die Leistung nur an alle fordern und der Schuldner nur an alle leisten.
- (1) Haben mehrere eine unteilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesamtgläubiger sind, der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten und jeder Gläubiger nur die Leistung an alle fordern. Jeder Gläubiger kann verlangen, dass der Schuldner die geschuldete Sache für alle Gläubiger hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abliefert.
- (2) Im Übrigen wirkt eine Tatsache, die nur in der Person eines der Gläubiger eintritt, nicht für und gegen die übrigen Gläubiger.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn mehreren Personen gemeinsam ein Anspruch zusteht, der seinem Wesen nach nicht in Teile zerlegt werden kann, regelt dieser Paragraf die Abwicklung. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger nicht als Gesamtgläubiger berechtigt sind.
In solchen Fällen kann kein Gläubiger verlangen, dass der Schuldner nur an ihn allein leistet. Stattdessen darf jeder Gläubiger die Erfüllung nur an alle Gläubiger gemeinsam verlangen. Ebenso kann der Schuldner die geschuldete Sache oder Pflicht nur an alle Gläubiger zusammen bewirken.
Kann oder soll die Sache vorübergehend nicht an alle herausgegeben werden, darf jeder Gläubiger verlangen, dass der Schuldner die Sache für alle hinterlegt oder an einen gerichtlich bestellten Verwahrer übergibt. Umstände, die nur einen Gläubiger betreffen, wirken grundsätzlich nicht für oder gegen die anderen.
Wann sie gilt
- Mehrere Miterben verlangen die Herausgabe eines vererbten Oldtimers von einem Besitzer.
- Zwei Eigentümer einer gemeinsamen Wohnung verlangen vom Handwerker die Übergabe der angefertigten Haustür.
- Mehrere Mitmieter fordern vom Vermieter die Überlassung der Schlüssel zur gemeinsam gemieteten Wohnung.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Forderung eines Geldbetrags, der problemlos aufgeteilt werden kann
- Fälle, in denen ein Gläubiger die volle Leistung allein an sich verlangen darf
- Rechte des Käufers bei Mängeln einer gekauften Sache
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