Pfandrecht abwenden durch Sicherheitsleistung § 562c
Mieter kann Vermieterpfandrecht durch Sicherheitsleistung abwenden und einzelne Sachen durch Sicherheit im Wert befreien. Keine Beträge oder Fristen.
Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Das Vermieterpfandrecht gibt dem Vermieter ein Zugriffsrecht auf die eingebrachten Sachen des Mieters für rückständige Miete. § 562c erlaubt dem Mieter, dieses Pfandrecht durch Sicherheitsleistung abzuwenden – er kann also verhindern, dass der Vermieter die Sachen pfändet oder verwertet.
Für jede einzelne Sache kann der Mieter sie dadurch vom Pfandrecht befreien, dass er eine Sicherheit in Höhe ihres Wertes leistet. Die Sicherheit kann etwa in Geld, einer Bankbürgschaft oder einer anderen tauglichen Deckung bestehen. Der Wert der Sache ist maßgeblich, nicht der Mietrückstand.
Die Vorschrift schreibt keine bestimmte Form oder Frist vor. Sie gibt dem Mieter ein Recht, die Sicherheit anzubieten; der Vermieter muss sie nicht annehmen, wenn sie unzureichend ist. Die Wirkung tritt erst mit der tatsächlichen Leistung der Sicherheit ein.
Wann sie gilt
- Mieter hat Mietrückstand, Vermieter will den Fernseher pfänden. Mieter bietet Sicherheit in Höhe des Fernsehwertes – der Fernseher bleibt beim Mieter.
- Mieter befürchtet Pfändung seiner Möbel und stellt eine Bankbürgschaft über die gesamte Rückstandssumme, um das gesamte Pfandrecht abzuwenden.
- Mieter zieht aus, Vermieter hält die Waschmaschine zurück. Mieter zahlt den Wert der Waschmaschine als Sicherheit und nimmt sie mit.
- Mieter besitzt teure Kunstgegenstände. Vermieter droht mit Pfändung. Mieter leistet Sicherheit in Höhe des Kunstwertes und schützt sie vor Verwertung.
- Mieter möchte umziehen, aber der Vermieter beansprucht Pfandrecht an allen Sachen. Mieter kann durch Sicherheitsleistung die Freigabe erwirken.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Vorschrift verpflichtet den Vermieter nicht, die Sicherheitsleistung zu akzeptieren; sie gibt nur dem Mieter das Recht, sie anzubieten.
- Sie regelt nicht, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist (z. B. Barkaution, Bürgschaft oder Hinterlegung).
- Sie gilt nicht für Forderungen des Vermieters, die nicht unter das Vermieterpfandrecht fallen (etwa Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung).
- Sie entbindet den Mieter nicht von der Mietzahlungspflicht; die Sicherheit dient nur der Abwendung des Pfandrechts.
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 562c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.