Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen § 576a
Regelt das Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen: Bei eigener Kündigung ohne Anlass entfällt der Schutz nach § 574 bis § 574c gemäß § 576a BGB.
- (1) Bei der Anwendung der §§ 574 bis 574c auf Werkmietwohnungen sind auch die Belange des Dienstberechtigten zu berücksichtigen.
- (2) Die §§ 574 bis 574c gelten nicht, wenn 1. der Vermieter nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 gekündigt hat; 2. der Mieter das Dienstverhältnis gelöst hat, ohne dass ihm von dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeter Anlass dazu gegeben war, oder der Mieter durch sein Verhalten dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeten Anlass zur Auflösung des Dienstverhältnisses gegeben hat.
- (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn ein Vermieter eine Werkmietwohnung kündigt, greift der allgemeine Härtefallschutz für Mieter nur eingeschränkt. Bei der gesetzlichen Interessenabwägung müssen neben den Belangen des Mieters auch die betrieblichen Belange des Dienstberechtigten berücksichtigt werden.
Das Recht zum Widerspruch nach den Paragrafen 574 bis 574c entfällt vollständig, wenn der Mieter das Dienstverhältnis ohne gesetzlich begründeten Anlass selbst aufgelöst hat oder dem Arbeitgeber durch sein Verhalten einen gesetzlichen Grund zur Auflösung gegeben hat. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Widerspruch, wenn der Vermieter nach Paragraf 576 Absatz 1 Nummer 2 gekündigt hat.
Vereinbarungen im Mietvertrag, die von diesen Regelungen zum Nachteil des Mieters abweichen, sind gesetzlich unwirksam.
Wann sie gilt
- Ein Arbeitnehmer kündigt sein Dienstverhältnis ohne Anlass selbst und fordert danach Härtefallschutz gegen die Kündigung der Dienstwohnung.
- Ein Arbeitgeber fordert eine Werkmietwohnung zurück, weil diese dringend für eine neue Arbeitskraft benötigt wird.
- Ein Angestellter gibt durch pflichtwidriges Verhalten Anlass zur Beendigung des Dienstverhältnisses und widerspricht der Räumung der Wohnung.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Das allgemeine Kündigungsrecht des Vermieters bei normalen Mietverhältnissen ohne Dienstbezug.
- Form und Frist für die Einlegung des Widerspruchs, die sich aus Paragraf 574b ergeben.
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