Fristlose Kündigung bei Vertrauensdiensten - § 627
§ 627 erlaubt die fristlose Kündigung bei Diensten höherer Art mit Vertrauensstellung ohne wichtigen Grund nach § 626, außer sie erfolgt grundlos zur Unzeit.
- (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
- (2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Bei Verträgen über qualifizierte Dienste, die ein besonderes Vertrauen erfordern, ist eine fristlose Kündigung ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Dies betrifft Tätigkeiten wie die von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten, sofern kein festes Arbeitsverhältnis im Sinne von § 622 vorliegt und der Dienstleistende nicht in festen Bezügen angestellt ist.
Die Kündigung kann grundsätzlich von beiden Vertragspartnern ausgesprochen werden. Der Verpflichtete darf jedoch nicht ohne wichtigen Grund zu einem Unzeitpunkt kündigen, in dem sich der Dienstberechtigte keine anderweitige Hilfe beschaffen kann. Erfolgt eine solche unzeitige Kündigung grundlos, entsteht eine Pflicht zum Schadensersatz.
Liegt dagegen ein wichtiger Grund nach § 626 vor, entfällt die Ersatzpflicht auch bei einer Kündigung zur Unzeit.
Wann sie gilt
- Ein freiberuflicher Steuerberater legt mitten in der Erstellung der Jahresbilanz das Mandat nieder.
- Eine Patientin beendet eine laufende Psychotherapie fristlos und ohne Angabe von Gründen.
- Ein selbstständiger Unternehmensberater beendet einen laufenden Beratungsvertrag ohne festes Monatsgehalt.
- Ein Privattrainer kündigt die Betreuung eines Sportlers unmittelbar vor einem Wettkampf.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Kündigung eines fest angestellten Arbeitnehmers mit festem Gehalt (geregelt in § 622).
- Beendigung von Verträgen über das Herstellen eines Werkes oder Handwerksleistungen.
- Fristlose Kündigung eines gewöhnlichen Dienstverhältnisses ohne Vertrauensstellung (geregelt in § 626).
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