§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)

Gemäß § 626 BGB kann ein Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen.

Amtlicher Text § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  • (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift regelt die fristlose Kündigung von Dienstverhältnissen. Beide Vertragspartner können das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund gegeben ist, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen erlangt hat. Auf Verlangen muss der Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Wann sie gilt

  • Ein Angestellter entwendet Eigentum des Arbeitgebers aus dem Betrieb.
  • Ein Beschäftigter greift am Arbeitsplatz einen Kollegen körperlich an.
  • Ein Arbeitgeber verweigert über einen längeren Zeitraum hinweg grundlos die Auszahlung des Gehalts.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung regulärer Kündigungsfristen.
  • Der Anspruch auf Teilvergütung oder Schadensersatz infolge einer fristlosen Kündigung.
  • Die Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses bei Beendigung des Dienstverhältnisses.

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