Selbsthilfe des Besitzers mit Gewalt § 859
§ 859 BGB erlaubt Besitzern, sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren und entzogenen Besitz auf frischer Tat oder sofort wieder abzunehmen.
- (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
- (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
- (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
- (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift gibt Besitzern das Recht, sich gegen verbotene Eigenmacht gewaltsam zu verteidigen. Wenn jemand versucht, den Besitz durch unerlaubte Eingriffe zu stören oder zu entziehen, darf der Besitzer Gewalt anwenden, um den Angriff abzuwehren.
Wird eine bewegliche Sache entzogen, darf der Besitzer sie dem Täter auf frischer Tat oder während der Verfolgung gewaltsam wieder abnehmen. Bei Grundstücken ist die Entsetzung des Täters und Wiederbemächtigung sofort nach der Entziehung zulässig.
Dieselben Rechte stehen dem Besitzer auch gegenüber Nachfolgern im Besitz zu, welche die Fehlerhaftigkeit des Besitzes nach § 858 Abs. 2 gegen sich gelten lassen müssen.
Wann sie gilt
- Ein Dieb greift nach einer Tasche, und das Opfer hält die Tasche gewaltsam fest oder reißt sie dem flüchtenden Dieb auf der Verfolgung wieder ab.
- Ein Hausbesetzer dringt auf ein Grundstück ein, und der Besitzer setzt den Störer sofort nach dem Eindringen wieder ab.
- Ein Passant versucht, einem Radfahrer das Fahrrad zu entreißen, und der Radfahrer wehrt diesen Angriff mit körperlicher Gewalt ab.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die gewaltsame Wegnahme einer Sache Wochen nach dem Verlust, wenn die Voraussetzung der frischen Tat oder Verfolgung fehlt.
- Die gewaltsame Durchsetzung von Geldforderungen oder vertraglichen Ansprüchen.
- Der Schutz von Eigentümern, die nicht den tatsächlichen Besitz an der Sache ausüben.
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