§ 898 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Berichtigungsansprüche sind unverjährbar – § 898 BGB

Die in den §§ 894 bis 896 bestimmten Berichtigungsansprüche sind unverjährbar; sie können also zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.

Amtlicher Text § 898 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Die in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis, in dem Eigentum und andere Rechte an Grundstücken eingetragen sind. Wenn diese Eintragung nicht mit der wirklichen Rechtslage übereinstimmt, sieht das Gesetz einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs vor. Die §§ 894 bis 896 regeln diesen Berichtigungsanspruch und die dafür nötigen Hilfsansprüche.

§ 898 stellt klar, dass diese Ansprüche nicht der Verjährung unterliegen. Anders als viele andere Ansprüche können sie also nicht allein dadurch verloren gehen, dass seit dem Fehler viel Zeit vergangen ist.

Wann sie gilt

  • Ein Hauskäufer verlangt, dass das Grundbuch ihn statt des Verkäufers als Eigentümer ausweist, nachdem der Vertrag abgewickelt ist.
  • Ein Eigentümer will eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit löschen lassen, die nie wirksam bestellt wurde.
  • Ein Erbe beantragt die Grundbuchberichtigung, weil das Grundbuch noch den Erblasser nennt.
  • Ein Grundstücksnachbar verlangt, dass ein zu seinen Lasten eingetragenes Recht entfernt wird, weil es erloschen ist.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Ansprüche auf Schadensersatz, die wegen einer unrichtigen Grundbucheintragung entstehen; für sie gelten die allgemeinen Verjährungsregeln.
  • Die Frage, ob das materielle Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, erloschen ist; § 898 sagt nur, dass der Berichtigungsanspruch nicht verjährt.
  • Die Verjährung eingetragener Rechte selbst, die in einer eigenen Vorschrift über eingetragene Rechte behandelt wird.

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