§ 1028 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Anlage § 1028

Wird die Grunddienstbarkeit durch eine dauerhafte Anlage beeinträchtigt, verjährt der Beseitigungsanspruch und das Recht erlischt insoweit (§ 1028 BGB).

Amtlicher Text § 1028 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird, errichtet worden, so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung, auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht.
  • (2) Die Vorschrift des § 892 findet keine Anwendung.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Normalerweise schützt die Eintragung im Grundbuch ein Wegerecht oder Nutzungsrecht dauerhaft vor dem Verfall. Steht jedoch eine bauliche Anlage auf dem belasteten Grundstück, welche das Recht behindert, gilt eine besondere Ausnahme.

Verjährt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung dieser störenden Anlage, erlischt im selben Umfang auch die Grunddienstbarkeit selbst. Das Recht geht insoweit unter, wie der Bestand der Anlage ihm entgegensteht.

Der Schutz des Grundbuchs greift in diesem Fall nicht mehr, da der gutgläubige Erwerb nach dieser Sonderregelung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Wann sie gilt

  • Der Eigentümer des belasteten Grundstücks baut ein Gebäude auf den Weg, über den ein eingetragenes Fahrrecht verläuft.
  • Auf dem Grundstück wird eine feste Mauer errichtet, welche eine zugesicherte Aussicht vollständig blockiert.
  • Eine dauerhafte Halle versperrt den Zugang zu einem Bereich, an dem ein Durchgangsrecht besteht.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Vorübergehende Störungen ohne feste Anlage, wie das bloße Parken eines Fahrzeugs auf dem Weg.
  • Fälle, in denen die Beeinträchtigung nicht durch eine bauliche oder feste Anlage verursacht wird.
  • Der Schutz des bloßen Besitzes ohne eingetragene Dienstbarkeit im Grundbuch.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1028 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB