Wann Gütertrennung automatisch eintritt § 1414
Heben Ehegatten die Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft per Ehevertrag auf, gilt automatisch Gütertrennung, außer der Vertrag regelt es anders.
Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn Ehepartner den gesetzlichen Güterstand ausschließen oder aufheben, greift diese Vorschrift als gesetzliche Auffangregelung. Ohne eine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag gilt ab diesem Zeitpunkt automatisch Gütertrennung. Das Vermögen beider Partner bleibt damit rechtlich vollständig voneinander getrennt.
Dasselbe passiert, wenn im Ehevertrag nur der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen wird oder eine bisher bestehende Gütergemeinschaft aufgehoben wird. Auch in diesen Fällen entsteht Gütertrennung, sofern die Partner keine andere Güterrechtsregelung vereinbart haben.
Wann sie gilt
- Ein Paar schließt vor der Hochzeit den gesetzlichen Ausgleich des Zugewinns per Ehevertrag aus, wählt aber keinen anderen Güterstand.
- Ehepartner heben eine früher vereinbarte Gütergemeinschaft vertraglich auf und treffen keine Nachfolgeregelung.
- Ehegatten vereinbaren im Ehevertrag ausdrücklich das Ende der bisherigen Zugewinngemeinschaft, ohne ein eigenes Vermögensmodell zu definieren.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Formvorschriften und die Notarpflicht für den Abschluss eines Ehevertrags.
- Ansprüche auf Unterhalt während der Trennung oder nach einer Scheidung.
- Die konkrete Verteilung von gemeinsamen Hausratsgegenständen bei der Ehescheidung.
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1414 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.