§ 1578a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Deckungsvermutung bei Mehraufwand § 1578a

Bei nachehelichem Unterhalt verweist § 1578a für Aufwendungen infolge eines Gesundheitsschadens auf die Deckungsvermutung aus § 1610a.

Amtlicher Text § 1578a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift verbindet das nacheheliche Unterhaltsrecht mit einer allgemeinen Vermutungsregel des Unterhaltsrechts. Wenn eine unterhaltsberechtigte Person nach einer Ehescheidung zusätzliche Ausgaben hat, weil sie einen Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten hat, verweist § 1578a direkt auf § 1610a.

Durch diesen Verweis wird vermutet, dass solche gesundheitsbedingten Mehraufwendungen durch Sozialleistungen oder Schadensersatzleistungen Dritter gedeckt sind. Wer den Unterhalt verlangt, muss diese gesetzliche Vermutung widerlegen, wenn geltend gemacht wird, dass die Kosten nicht anderweitig ausgeglichen werden.

Wann sie gilt

  • Eine geschiedene Person erleidet einen Verkehrsunfall und verlangt wegen der Behandlungskosten höheren Unterhalt vom Ex-Partner.
  • Nach der Scheidung entstehen einer unterhaltsberechtigten Person Pflegekosten durch eine Erkrankung, für die auch die Pflegeversicherung leistet.
  • Ein geschiedener Ehegatte hat nach einer Körperverletzung zusätzliche Medikamentenkosten und macht diesen Mehraufwand im Unterhalt geltend.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Bemessung des allgemeinen Lebensbedarfs nach der Scheidung ohne Gesundheitsschaden (geregelt in § 1578).
  • Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts aus Unbilligkeitsgründen (geregelt in § 1578b).
  • Auskunftspflichten der Ehegatten über ihr Einkommen und Vermögen (geregelt in § 1580).

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1578a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB