§ 1578 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Maß des nachehelichen Unterhalts § 1578

§ 1578 BGB bestimmt das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Er umfasst den Lebensbedarf inklusive Kranken- und Altersvorsorge.

Amtlicher Text § 1578 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
  • (2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.
  • (3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Diese Vorschrift regelt, wie sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts bemisst. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Lebensstandard, den die Ehepartner während ihrer Ehe gemeinsam hatten.

Der geschuldete Lebensbedarf beschränkt sich nicht auf Nahrung und Unterkunft. Er schließt ausdrücklich auch die Beiträge für eine angemessene Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie Kosten für eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung ein.

Liegt ein gesetzlicher Unterhaltsgrund vor, gehören unter den beschriebenen Bedingungen auch die Kosten für eine angemessene Altersvorsorge und die Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit zum Unterhaltsanspruch.

Wann sie gilt

  • Ein geschiedener Ehepartner fordert die Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Teil des Unterhalts.
  • Die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs erfolgt anhand der Einkommensverhältnisse und des Lebensstils während der Ehezeit.
  • Eine geschiedene Person verlangt im Rahmen des Unterhalts die Übernahme von Kosten für eine berufliche Umschulung oder Fortbildung.
  • Ein unterhaltsberechtigter Ex-Ehegatte fordert Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen.
  • Die Klärung der Frage, ob die verpflichtete Person finanziell überhaupt leistungsfähig ist.
  • Der Grundsatz, dass geschiedene Ehegatten nach der Scheidung primär eigenverantwortlich für ihren Unterhalt sorgen müssen.

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