Vaterschaftsanerkennung und ihre Voraussetzungen § 1594
Regelt die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung: Sie gilt erst ab Wirksamkeit, schließt andere Vaterschaften aus und ist vor der Geburt möglich.
- (1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
- (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
- (3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
- (4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
- (5) Eine Anerkennung, die nach Einleitung eines Verfahrens erfolgt, in dem die Vaterschaft eines anderen Mannes als des Anerkennenden für das Kind festgestellt werden soll, ist nicht wirksam, solange das Verfahren anhängig ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Anerkennende die Anerkennung zur Niederschrift des Gerichts nach § 180 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erklärt.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift bestimmt, wann eine Anerkennung der Vaterschaft rechtlich wirksam wird und ab welchem Zeitpunkt ihre Rechtsfolgen geltend gemacht werden können. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtlich besteht, kann keine wirksame Anerkennung erfolgen.
Eine Anerkennung ist ferner bedingungsfeindlich. Das bedeutet, dass sie weder an zukünftige Ereignisse geknüpft noch zeitlich befristet werden kann. Eine Erklärung ist jedoch bereits vor der Geburt des Kindes zulässig.
Wurde bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, um die Vaterschaft eines anderen Mannes festzustellen oder zu klären, bleibt eine Anerkennung während des laufenden Verfahrens unwirksam. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Anerkennung direkt zur Niederschrift des Familiengerichts erklärt wird.
Wann sie gilt
- Ein unverheirateter Vater möchte bereits vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft offiziell anerkennen.
- Ein Mann will die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, obwohl der rechtliche Ehemann der Mutter noch als Vater im Geburtenregister steht.
- Ein Mann erklärt die Anerkennung unter der Voraussetzung, dass ein noch ausstehender Abstammungstest positiv verläuft.
- Ein Mann möchte während eines laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens vor Gericht die Vaterschaft wirksam anerkennen.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Zustimmungserfordernisse der Mutter oder des Kindes zur Anerkennung (behandelt in den nachfolgenden Paragrafen zur Zustimmung)
- Die Formvorschriften für die Beurkundung der Anerkennungserklärung
- Konkrete Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt nach einer Anerkennung
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