Vaterschaft trotz bestehendem Vater § 1595a
Der leibliche Vater kann die Vaterschaft mit Zustimmung des rechtlichen Vaters anerkennen. Er wird dadurch rückwirkend ab Geburt Vater des Kindes.
- (1) Die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater ist entgegen § 1594 Absatz 2 wirksam, wenn 1. die Vaterschaft des anderen Mannes nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 besteht und 2. der andere Mann der Anerkennung des leiblichen Vaters zustimmt.
- (2) Wird die Anerkennung des leiblichen Vaters nach Absatz 1 wirksam, ist dieser statt des anderen Mannes rückwirkend ab Geburt des Kindes dessen Vater.
- (3) Für die Zustimmung nach Absatz 1 Nummer 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der andere Mann verstorben ist.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Ist ein Kind rechtlich bereits einem anderen Mann zugeordnet – etwa weil die Mutter bei der Geburt verheiratet war oder ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat –, kann der biologische Vater das Kind dennoch anerkennen. Voraussetzung ist, dass der bisherige rechtliche Vater dieser Anerkennung ausdrücklich zustimmt.
Wird diese Anerkennung wirksam, löst der leibliche Vater den bisherigen rechtlichen Vater rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt ab. Ist der bisherige rechtliche Vater bereits verstorben, ist seine Zustimmung für die Anerkennung nicht erforderlich.
Wann sie gilt
- Ein Ehepaar lebt getrennt, ist noch nicht geschieden, und die Mutter bekommt ein Kind von ihrem neuen Partner, der nun als Vater eingetragen werden soll.
- Ein Mann hat die Vaterschaft anerkannt, stimmt aber später zu, dass der biologische Vater an seiner Stelle rechtlicher Vater wird.
- Der rechtliche Vater des Kindes ist verstorben, und der leibliche Vater möchte die Vaterschaft im Nachhinein anerkennen.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Der biologische Vater möchte die Vaterschaft gegen den ausdrücklichen Willen des bisherigen rechtlichen Vaters durchsetzen.
- Die Mutter verweigert die für eine wirksame Anerkennung erforderliche Zustimmung.
- Ein Mann möchte seine rechtliche Vaterschaft anfechten, ohne dass ein biologischer Vater zur Anerkennung bereitsteht.
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