Zahlungsform des Unterhalts nach § 1612 BGB
Unterhalt ist grundsätzlich als monatliche Geldrente im Voraus zu zahlen. Eltern können bei unverheirateten Kindern die Gewährungsart bestimmen (§ 1612 BGB).
- (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
- (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
- (3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Unterhalt ist im Regelfall als Geldzahlung zu erbringen. Diese Geldrente wird monatlich im Voraus geschuldet. Nur wenn besondere Gründe dies rechtfertigen, kann der Verpflichtete verlangen, den Unterhalt auf andere Weise zu gewähren.
Bei einem unverheirateten Kind steht den Eltern das Recht zu, die Art der Gewährung sowie den Zeitraum der Vorausleistung festzulegen. Dabei müssen sie auf die Interessen des Kindes Rücksicht nehmen. Steht einem Elternteil das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind nicht zu, schränkt das Gesetz dieses Bestimmungsrecht ein: Es gilt dann nur für Zeiträume, in denen das Kind in dessen Haushalt aufgenommen ist.
Der volle Monatsbetrag bleibt für den gesamten Kalendermonat geschuldet, selbst wenn die berechtigte Person im Laufe dieses Monats verstirbt. Eine anteilige Rückforderung oder Kürzung für diesen Monat ist ausgeschlossen.
Wann sie gilt
- Ein barunterhaltspflichtiger Elternteil überweist den Unterhalt monatlich im Voraus auf das Konto des Kindes.
- Eine Mutter nimmt ihr minderjähriges Kind während der Ferien im eigenen Haushalt auf und gewährt den Unterhalt in dieser Zeit als Sachleistung.
- Ein Unterhaltspflichtiger verlangt aufgrund besonderer Lebensumstände, den Unterhalt durch freie Logis statt durch eine Geldrente zu leisten.
- Ein Unterhaltsberechtigter stirbt im laufenden Monat, nachdem die monatliche Geldrente bereits im Voraus gezahlt wurde.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Ermittlung der konkreten Unterhaltshöhe und des finanziellen Bedarfs.
- Die Frage, ob eine unterhaltspflichtige Person finanziell leistungsfähig ist.
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für vergangene Zeiträume.
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