Veranschaulichendes Beispiel
Ein Elternteil verdient nach einem Stellenwechsel deutlich weniger und soll für zwei minderjährige Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug von Miete und einem Autokredit bleibt kaum etwas übrig; er will die Zahlungen aussetzen.
Absatz 1 befreit, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährden kann. Absatz 2 verschärft das gegenüber minderjährigen Kindern erheblich: Dort sind alle verfügbaren Mittel gleichmäßig einzusetzen. Der Fall hängt daran, welche Verbindlichkeiten überhaupt abzugsfähig sind – ein Kredit für ein Fahrzeug ist etwas anderes als eine berufsbedingte Notwendigkeit.
Beide Elternteile einigen sich für zwölf Monate auf einen reduzierten, aber festen Zahlbetrag und auf eine jährliche Offenlegung der Einkommensnachweise; der Betrag steigt automatisch, sobald das Einkommen wieder über eine vereinbarte Schwelle steigt.