§ 2183 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sachmängelhaftung bei Gattungsvermächtnis § 2183

Bei Gattungsvermächtnis: Nachlieferung bei Mangel, bei Arglist Schadensersatz ohne Fristsetzung. Kaufrechtliche Sachmängelvorschriften gelten entsprechend.

Amtlicher Text § 2183 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ohne dass er eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss. Auf diese Ansprüche finden die für die Sachmängelhaftung beim Kauf einer Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 2183 handelt von Vermächtnissen, bei denen nur die Gattung der Sache bestimmt ist (z.B. „eine Flasche Wein“). Liefert der Beschwerte eine mangelhafte Sache, kann der Vermächtnisnehmer die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Hat der Beschwerte den Mangel arglistig verschwiegen, kann der Vermächtnisnehmer statt der Nachlieferung Schadensersatz verlangen, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen.

Auf diese Ansprüche finden die Vorschriften über die Sachmängelhaftung beim Kauf entsprechende Anwendung (z.B. §§ 437 ff. BGB).

Wann sie gilt

  • Jemand vermacht „einen Kasten Rotwein aus meinem Keller“ – der Erbe liefert eine Flasche mit Korkgeschmack.
  • Ein Vermächtnisnehmer erhält ein mangelhaftes Buch aus einer Buchreihe, das nur der Gattung nach bestimmt war.
  • Der Beschwerte verschweigt arglistig, dass das vermachte Gemälde eine Fälschung ist, obwohl er es weiß.
  • Ein Gattungsvermächtnis über „einen Satz Sommerreifen“ wird mit rissigen Reifen erfüllt.
  • Der Erbe liefert ein defektes Elektrogerät, das nur der Gattung nach vermacht war (z.B. „ein Kühlschrank“).

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Vorschrift gilt nicht für ein Vermächtnis einer bestimmten Einzelsache (Speziesvermächtnis); dort ist die Haftung anders geregelt.
  • § 2183 regelt keine Rechtsmängel; dafür ist § 2182 BGB einschlägig.
  • Sie gilt nicht für den Kaufvertrag; für diesen gelten die kaufrechtlichen Vorschriften (z.B. §§ 437 ff. BGB).

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