Widerruf durch ein späteres Testament § 2258
Ein späteres Testament hebt ein früheres nur insoweit auf, wie es widerspricht. Wird das spätere widerrufen, lebt das frühere im Zweifel wieder auf.
- (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.
- (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
§ 2258 BGB behandelt die Wirkung eines späteren Testaments auf ein früheres. Die Aufhebung tritt nur ein, soweit das spätere Testament dem früheren inhaltlich widerspricht. Ein späteres Testament, das andere Punkte regelt, hebt das frühere nicht vollständig auf.
Wird das spätere Testament widerrufen – zum Beispiel durch Vernichtung (§ 2255) oder durch ein noch späteres Testament (§ 2254) –, dann gilt das frühere Testament im Zweifel als von Anfang an wirksam. Der Gesetzgeber vermutet, dass der Erblasser das frühere Testament nicht endgültig aufgeben wollte.
Wann sie gilt
- Eine Person setzt in einem Testament ihre Tochter als Alleinerbin ein. Später errichtet sie ein neues Testament, das den Sohn als Alleinerben bestimmt. Das erste Testament wird insoweit aufgehoben, als der Sohn die Tochter ersetzt.
- Ein Ehepaar hat ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Danach setzt ein Ehepartner ein Einzeltestament auf, das eine abweichende Erbeinsetzung enthält. § 2258 bestimmt, dass nur die widersprechenden Teile des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden.
- Ein Erblasser widerruft sein zweites Testament, indem er es vernichtet. Daraufhin lebt das erste Testament im Zweifel wieder auf, sofern der Widerruf keine gegenteilige Absicht erkennen lässt.
- Ein Testament enthält mehrere Vermächtnisse. Ein späteres Testament ändert nur ein einzelnes Vermächtnis. Das frühere Testament bleibt im Übrigen gültig, weil kein Widerspruch zu den anderen Teilen besteht.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- § 2258 regelt nicht den Widerruf eines Testaments durch Vernichtung oder Veränderung – das ist in § 2255 BGB geregelt.
- Es regelt nicht, dass ein späteres Testament ein früheres automatisch vollständig ersetzt; nur der konkrete Widerspruch führt zur Aufhebung.
- Manche glauben, dass § 2258 auch die Form eines Testaments betrifft – tatsächlich geht es nur um den inhaltlichen Widerspruch, nicht um Formvorschriften wie in § 2247.
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