Pflichtteil trotz Vermächtnis verlangen § 2307
Ein Pflichtteilsberechtigter mit Vermächtnis kann dieses ausschlagen, um den Pflichtteil zu verlangen. Behält er es, verringert sich der Pflichtteil.
- (1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.
- (2) Der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe kann den Pflichtteilsberechtigten unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn jemand zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört und durch ein Testament oder einen Erbvertrag ein Vermächtnis erhält, regelt diese Vorschrift das Verhältnis zwischen dem Vermächtnis und dem Pflichtteilsanspruch. Der Bedachte steht vor der Wahl, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen möchte.
Schlägt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis aus, kann er seinen vollen Pflichtteil verlangen. Nimmt er das Vermächtnis an oder schlägt er es nicht aus, steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nur insoweit zu, wie der Wert des Pflichtteils den Wert des Vermächtnisses übersteigt. Etwaige Beschränkungen oder Beschwerungen im Sinne des § 2306 bleiben bei der Errechnung dieses Wertes außer Betracht.
Damit Klarheit über die Ansprüche besteht, kann der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe dem Pflichtteilsberechtigten eine angemessene Frist zur Erklärung über die Annahme setzen. Verstreicht diese Frist ohne Annahmeerklärung, gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen.
Wann sie gilt
- Ein Sohn erhält per Testament ein Fahrzeug als Vermächtnis, möchte aber stattdessen den gesetzlichen Pflichtteil verlangen und schlägt das Vermächtnis aus.
- Eine Tochter nimmt ein Vermächtnis über eine Kunstsammlung an, verlangt aber zusätzlich Geld, weil der Wert der Sammlung unter der Höhe ihres Pflichtteils liegt.
- Ein Erbe fordert den Bedachten schriftlich auf, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er das ihm zugewandte Vermächtnis annimmt.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Anfechtung einer bereits erklärten Ausschlagung wegen Irrtums, welche in § 2308 geregelt ist.
- Der Zusatzpflichtteil für Erben bei Hinterlassung eines Erbteils ohne Vermächtnis nach § 2305.
- Die grundsätzliche Bestimmung der Pflichtteilsberechtigten und der Höhe des Pflichtteils gemäß § 2303.
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