Anwendung auf Paketverträge & digitale Elemente - § 327a
§ 327a BGB regelt die Anwendung des Digitalrechts auf Paketverträge sowie Waren mit digitalen Elementen und bestimmt den Umfang der Verkäuferpflichten.
- (1) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die in einem Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Paketvertrag). Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Paketvertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen.
- (2) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge über Sachen anzuwenden, die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Vertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen.
- (3) Absatz 2 gilt nicht für Kaufverträge über Waren, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können (Waren mit digitalen Elementen). Beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen ist im Zweifel anzunehmen, dass die Verpflichtung des Verkäufers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfasst.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift regelt, wann das besondere Recht für digitale Produkte auf Verträge anzuwenden ist, die aus verschiedenen Teilen bestehen oder körperliche Sachen mit digitalen Inhalten verbinden. Ein Paketvertrag liegt vor, wenn ein Verbraucher in einem einzigen Vertrag sowohl ein digitales Produkt als auch andere Sachen oder Dienstleistungen erhält. In solchen Fällen gelten die speziellen Vorschriften für digitale Produkte grundsätzlich nur für denjenigen Teil des Vertrags, der das digitale Produkt betrifft.
Wird eine Sache verkauft, die digitale Inhalte enthält oder mit ihnen verbunden ist, erstreckt sich das Digitalrecht ebenfalls nur auf den digitalen Bestandteil. Eine wichtige Ausnahme gilt für Waren mit digitalen Elementen: Kann eine Ware ohne das digitale Produkt ihre Funktion nicht erfüllen, findet die Aufteilung nicht statt. Bei Kaufverträgen über Waren mit digitalen Elementen gilt im Zweifel, dass der Verkäufer auch zur Bereitstellung der digitalen Inhalte oder Dienstleistungen verpflichtet ist.
Wann sie gilt
- Kauf eines Smartphones zusammen mit einem Mobilfunkvertrag und einem Streaming-Abonnement in einem Paketvertrag
- Kauf einer Smartwatch, die ohne das mitgelieferte Betriebssystem ihre Grundfunktionen nicht ausführen kann
- Kauf eines Fitnessarmbands mit einer separaten Zusatz-App zur Datenauswertung, die für den Betrieb nicht zwingend nötig ist
- Kauf eines E-Book-Readers zusammen mit einer Schutzhülle und einem Guthaben für digitale Bücher
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Reine Kaufverträge über körperliche Sachen ohne jegliche digitale Bestandteile
- Verträge zwischen zwei Unternehmen, da die Vorschrift ausdrücklich nur für Verbraucherverträge gilt
- Die konkreten Mängelrechte des Verbrauchers bei fehlerhaften digitalen Produkten
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 327a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.