§ 327o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung § 327o

§ 327o BGB regelt die Beendigung digitaler Verträge: Gelderstattung und Rückforderung des Datenträgers durch den Unternehmer spätestens 14 Tage danach.

Amtlicher Text § 327o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Die Beendigung des Vertrags erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt. § 351 ist entsprechend anzuwenden.
  • (2) Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungen zu erstatten, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. Für Leistungen, die der Unternehmer aufgrund der Vertragsbeendigung nicht mehr zu erbringen hat, erlischt sein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises.
  • (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Anspruch des Unternehmers auch für bereits erbrachte Leistungen, jedoch nur für denjenigen Teil des Bereitstellungszeitraums, in dem das digitale Produkt mangelhaft war. Der gezahlte Preis für den Zeitraum, für den der Anspruch nach Satz 1 entfallen ist, ist dem Verbraucher zu erstatten.
  • (4) Für die Erstattungen nach den Absätzen 2 und 3 ist § 327n Absatz 4 Satz 2 bis 5 entsprechend anzuwenden.
  • (5) Der Verbraucher ist verpflichtet, einen vom Unternehmer bereitgestellten körperlichen Datenträger an diesen unverzüglich zurückzusenden, wenn der Unternehmer dies spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung verlangt. Der Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung. § 348 ist entsprechend anzuwenden.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Die Beendigung des Vertrags über ein digitales Produkt erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt.

Im Fall der Beendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die geleisteten Zahlungen zu erstatten. Für künftig nicht mehr zu erbringende Leistungen entfällt der Anspruch auf den vereinbarten Preis. Bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung entfällt der Zahlungsanspruch des Unternehmers auch für bereits erbrachte Leistungen bezüglich des Zeitraums, in dem das Produkt mangelhaft war.

Der Verbraucher muss einen überlassenen körperlichen Datenträger unverzüglich zurücksenden, wenn der Unternehmer dies spätestens 14 Tage nach der Beendigung verlangt. Die Kosten dieser Rücksendung trägt der Unternehmer.

Wann sie gilt

  • Ein Verbraucher erklärt gegenüber einem Softwareanbieter die Beendigung des Vertrags und verlangt die Erstattung gezahlter Beträge.
  • Der Unternehmer verlangt 14 Tage nach der Beendigung die Rückgabe des gelieferten USB-Sticks auf eigene Kosten.
  • Ein Verbraucher verlangt bei der Beendigung eines Abonnements für ein digitales Produkt die Erstattung der Entgelte für den Zeitraum, in dem das Produkt mangelhaft bereitgestellt wurde.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Regelungen zur Nacherfüllung bei mangelhaften digitalen Produkten.
  • Die Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Produktmängeln.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben oder anstelle der Vertragsbeendigung.

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