§ 357c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Widerrufsfolgen bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen § 357c

§ 357c: Widerruf von Teilzeit-Wohnrechteverträgen: Verbraucher trägt keine Kosten, Unternehmer erstattet. Wertersatz nur bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung.

Amtlicher Text § 357c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen.
  • (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des § 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Wenn ein Verbraucher einen Vertrag über ein Teilzeit-Wohnrecht, ein langfristiges Urlaubsprodukt, einen Vermittlungsvertrag oder einen Tauschsystemvertrag widerruft, muss der Verbraucher keine Kosten tragen. Der Unternehmer muss alle Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung erstatten.

Eine Vergütung für geleistete Dienste oder für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. Der Verbraucher muss nur dann Wertersatz für einen Wertverlust der Unterkunft leisten, wenn dieser auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.

Wann sie gilt

  • Ein Verbraucher widerruft einen Vertrag über ein Teilzeit-Wohnrecht an einer Ferienanlage.
  • Ein Verbraucher widerruft einen Vertrag über ein mehrjähriges Clubmitgliedschafts-Urlaubsprodukt.
  • Ein Verbraucher widerruft einen Vermittlungsvertrag, der den Tausch von Ferienwohnungen vermitteln sollte.
  • Ein Verbraucher widerruft einen Tauschsystemvertrag, der die Nutzung verschiedener Unterkünfte ermöglicht.
  • Der Unternehmer verlangt nach Widerruf eine Gebühr für Reinigung oder Nutzung; der Verbraucher muss diese nicht zahlen.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Widerruf eines einfachen Mietvertrags für eine Ferienwohnung (hier gilt § 357 oder allgemeines Mietrecht).
  • Widerruf eines Kaufvertrags für ein Ferienhaus (Kaufrecht).
  • Schadensersatz wegen Mängeln der Unterkunft (Gewährleistungsrechte, nicht § 357c).
  • Die Frage, ob ein Widerrufsrecht überhaupt besteht (das regelt § 356c).

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