Vorzeitige Kredit-Rückzahlung und Kündigung – § 500
Verbraucher können Ratenkredite jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei unbefristeten Verträgen gilt maximal ein Monat Kündigungsfrist.
- (1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
- (2) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht. Liegen die Voraussetzungen für die vorzeitige Rückzahlung vor, findet § 490 Absatz 2 keine Anwendung.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift regelt das Recht von Kreditnehmern, Verbraucherdarlehen vorzeitig zurückzuzahlen oder unbefristete Verträge zu kündigen. Bei Verbraucherkrediten ohne feste Laufzeit kann der Darlehensnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine vertragliche Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist gesetzlich unwirksam.
Zudem dürfen Verbraucher ihre Kreditverbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt dies während der Zinsbindung jedoch nur, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung nachweist.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Rückzahlung vor, findet § 490 Absatz 2 keine Anwendung.
Wann sie gilt
- Ein Bankkunde möchte seinen laufenden Ratenkredit für ein Auto vorzeitig durch eine Einmalzahlung komplett ablösen.
- Eine Kreditnehmerin zahlt einen Teil ihres allgemeinen Verbraucherdarlehens vorab zurück, um die monatliche Zinsbelastung zu senken.
- Ein Hausbesitzer verkauft seine Immobilie und muss deshalb seinen Immobilienkredit trotz laufender Sollzinsbindung vorzeitig tilgen.
- Ein Verbraucher kündigt ein unbefristetes Verbraucherdarlehen ohne Einhaltung einer langen Frist.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Befreiung von einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung.
- Die automatische Herabsetzung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung.
- Die fristlose Kündigung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs.
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