Duldung und Kosten von Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a
Mieter müssen Instandhaltungsarbeiten dulden. Der Vermieter muss diese rechtzeitig ankündigen und notwendige Aufwendungen ersetzen sowie Vorschuss leisten.
- (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
- (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
- (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
- (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift regelt die Pflicht von Mieterinnen und Mietern, Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietwohnung zu dulden. Dazu gehören alle Reparaturen und Baumaßnahmen, die den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache erhalten oder wiederherstellen.
Der Vermieter muss solche Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen. Eine Ankündigung ist nur dann entbehrlich, wenn die Beeinträchtigung für den Mieter unerheblich ist oder wenn die Arbeiten sofort durchgeführt werden müssen, um drohende Gefahren oder Schäden abzuwenden.
Entstehen dem Mieter durch die Erhaltungsmaßnahme finanzielle Aufwendungen, ist der Vermieter verpflichtet, diese in angemessenem Umfang zu ersetzen und auf Verlangen einen Vorschuss zu leisten. Vereinbarungen im Mietvertrag, die zum Nachteil des Mieters hiervon abweichen, sind unwirksam.
Wann sie gilt
- Die Beseitigung eines Rohrbruchs in der Wand der Mietwohnung
- Der austauschende Ersatz einer defekten Heizung während der Heizperiode
- Das Reparieren von morschen Fensterrahmen durch Fachbetriebe
- Die Sanierung eines Wasserschadens nach einem Leck in der Zuleitung
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Bauliche Veränderungen zur Energieeinsparung oder Erhöhung des Wohnwerts; diese gelten als Modernisierungsmaßnahmen
- Die Erhöhung der Miete nach Abschluss von Reparaturarbeiten; Erhaltungsmaßnahmen berechtigen nicht zu einer Mieterhöhung
- Regelungen zu Entschädigungsansprüchen bei verspäteter Rückgabe der Wohnung nach Vertragsende
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